Verschiedenes:


- Recht

Österreich: Verstöße gegen Handyverbot am Steuer und Gurtpflicht kosten jetzt 25 bzw. 35 EUR. Ab Mitte Mai 2005 besteht außerdem Warnwestenpflicht. Im Bundesland Tirol ist "das Kampieren außerhalb von Campingplätzen" generell verboten. Der Tatbestand des (illegalen) Kampierens ist erfüllt, wenn Personen in Wohnwagen, KFZ, Wohnmobilen etc. im Rahmen des Tourismus nächtigen.

Schweiz: Senkung der Promillegrenze ab dem 01.1052005 auf 0,5. Alkoholfahrten mit 0,5 bis 0.79 Promille kosten bis zu 5000 Franken Strafe, ab 0,8 Promille bis zu 40.000 Franken. Vorsicht ist auch geboten beim Überladen des Wohnmobils oder des Wohnanhängers. Bereits geringfügige Verstöße kosten mehrere hundert EUR (mehr al 100 kg = 200 Franken

Portugal: Seit Jahresbeginn Warnwestenpflicht, Verstöße kosten zwischen 60 und 600 EUR. Handy am Steuer kostet mindestens 120 EUR. Fahren unter Alkohol (0,5 bis 0,79 Promille) wird mit einer Strafe von 250 - 1.250 EUR geahndet, 0,8 - 1,2 Promille kosten bis zu 2.500 EUR.

Slowenien: Winterreifenpflicht bis zum 15. März und dann wieder ab 15. November 2005.

Bulgarien/Rumänien: Vignettenpflicht für die Benutzung der Autobahn .

Kroatien: seit August 2004 gilt hier die 0,0 Promillegrenze (auch für Radfahrer). Ab 0,5 Promille bis zu 220 EUR Strafe. Autofahrer müssen auch tagsüber inner- und außerorts Licht einschalten.

Italien: In geschlossenen Ortschaften ist das Parken von Anhängern ohne Zugfahrzeug generell verboten ! Die Geldstrafe vervielfältigt sich um die Anzahl der Tage, die der Anhänger abgekoppelt geparkt ist.

Tiere: Für Urlauber die ihren Hund oder ihre Katze mit in den Urlaub mit in den Urlaub nehmen wollen, gibt es jetzt beim Tierarzt den neuen EU-Heimtierausweis. Er weist nach, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist und gilt in 25 EU-Mitgliedsstaaten.

 

- Versicherungen (1)

Die Versicherungssumme eines Caravans muss immer dem Kaufpreis entsprechen. Bei gebrauchten Fahrzeugen zählt der Zeitwert. Nähere Auskünfte gibt es bei der "Schwacke-Liste"; Telefon 06181-405125 oder Fax 06181-405136. Liegt das Campingrevier am Wasser, sollte man generell auf Versicherungsschutz für Hochwasser/Überschwemmung achten. Für Vorzelte gibt es Extra-Versicherungen.

- Versicherungen (2)

In einigen Ländern ist die grüne Versicherungskarte zur Einreise unbedingt erforderlich:

Albanien, Andorra, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Malta, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, Tunesien, Türkei, Zypern.

In anderen Ländern ist sie zur Einreise zwar nicht notwendig, wird aber bei einem Unfall verlangt:

Italien, Spanien.

Auch wenn Sie die grüne Versicherungskarte nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigen, ist sie doch ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadensfall Mißtrauen abzubauen. Außerdem nennt sie Adressen einer Regulierungshilfe im Gastland.

- Reifenkennzeichnung

Das Herstellungsdatum von Reifen lässt sich auf auf der Reifenflanke erkennen und anhand der DOT-Nummer aufschlüsseln, deren Endziffern im Oval seit Beginn des Jahres vierstellig (alt: dreistellig) angegeben sind. Die ersten beiden Ziffern nennen die Produktionswoche, die letzten das Produktionsjahr. Beispiel: 0100 steht für die 1. Kalenderwoche 2000 oder 428 bedeutet sinngemäß die 42. Woche 1998.

- Camping Card International

Die Camping Card International (CCI) gewährt zwei Vorteile: zahlreiche europäische Campingplätze gewähren Rabatte bei Vorlage der CCI. Und weiterhin umfasst die CCI eine Camping-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mehr als 1,5 Millionen EUR für den Fall, dass der Inhaber oder seine Familie Sach- oder Personenschäden auf Campingplätzen verursachen.

Die Einjahreskarte kostet 6 EUR, die Dreijahreskarte 15 EUR und ist erhältlich beim ADAC

- Prüffristen für Wohnmobile

Seit 1. November 2003 gelten folgende neue Regelungen für die Hauptuntersuchung:

- Wohnmobile bis 3,5 Tonnen: bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen 36 Monate nach der Zulassung, anach   alle 24 Monate

- Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen: in den ersten 6 Jahren alle 24 Monate, danach alle 12 Monate

- Wohnmobile über 7,5 Tonnen: alle 12 Monate

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